Ablauf und Kosten
Eine psychotherapeutische Sitzung findet in der Regel einmal wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. Je nach Bedarf kann eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannt wird.
1. Erstgespräch/Probesitzungen
2. Therapiesitzungen
3. Private Krankenkassen
4. Gesetzliche Krankenkassen
5. Selbstzahler
6. Beratung und Coaching
Erstgespräch/Probesitzungen
Sowohl das Erstgespräch als auch die Probesitzungen können wir ohne vorherige Bewilligung durch Ihre Krankenkasse durchführen.
Im Erstgespräch geht es um ein erstes gegenseitiges Kennenlernen und wir klären gemeinsam Ihr Anliegen. Selbstverständlich können Sie auch sämtliche Fragen stellen, die Sie bewegen. Sie erhalten von mir zudem alle wichtigen Informationen zu den inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Die Probesitzungen gelten als Phase der Vorbereitung für die Psychotherapie und dienen der Informationsgewinnung. Diese erfolgt durch die sogenannte Anamnese – also durch die professionelle Erfragung der für die Planung einer Psychotherapie wichtigsten Informationen und Hintergründe. Sollten Sie dringliche Anfragen haben, leiste ich Ihnen dafür natürlich bereits in dieser Phase eine erste Hilfestellung.
Neben Gesprächen werden auch Fragebögen eingesetzt. Diese dienen als Arbeitshilfe bei der Erstellung der Diagnose, welche Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist.
Anhand aller gewonnenen Informationen werden wir gemeinsam Ihr persönliches Erklärungsmodell für die Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Erkrankung erarbeiten.
Das Erstgespräch und die Probesitzungen sind unverbindlich. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich bei Bedarf bis zur letzten Probesitzung mit der Entscheidung Zeit zu lassen, ob Sie eine Psychotherapie bei mir in Anspruch nehmen möchten. Dies ist ein wichtiger Prozess, den Sie nutzen sollten, denn für den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung, ist es eine wichtige Voraussetzung, sich sowohl menschlich als auch mit den eigenen Belastungen und Beschwerden gut aufgehoben zu fühlen – und eine vertrauensvolle Beziehung wiederum, spielt für den Erfolg der Psychotherapie eine wesentliche Rolle.
Therapiesitzungen
Die Therapiesitzungen müssen vorab von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Dafür wird meinerseits ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme erstellt (außer bei Selbstzahlern – nähere Informationen dazu siehe unten).
Die Therapiesitzungen basieren auf einem individuell auf Sie zugeschnittenen und mit Ihnen abgestimmten Behandlungsplan und es kommen unterschiedliche Behandlungsmethoden zum Einsatz.
Beispiele für Behandlungsmethoden: Problemlöseverfahren, Akzeptanzstrategien, Konfrontationsübungen, Techniken zur Veränderung belastender Denk- und Verhaltensmuster, Emotionsregulationstechniken, Kommunikationstrainings, Trainings sozialer Kompetenzen, imaginative Verfahren, Achtsamkeitsübungen, Entspannungstrainings usw.
Private Krankenkassen/Beihilfe
Die privaten Krankenkassen genehmigen Kurzzeit- und Langzeittherapien in unterschiedlicher Anzahl und nach dem vertraglich individuell vereinbarten Leistungsumfang. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Gerne bin ich Ihnen dabei auf Wunsch behilflich.
Sollten psychotherapeutische Leistungen nicht im Leistungsumfang eingeschlossen sein, besteht die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung auch als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen (nähere Informationen dazu siehe unten).
Gesetzliche Krankenkassen
Die Abrechnung der Kosten für gesetzlich versicherte Patienten kann in meiner Praxis leider nur über eine Abrechnung als Selbstzahler erfolgen (nähere Informationen dazu siehe unten).
Selbstzahler
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst tragen. Hierfür spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Die Vorteile davon sind, dass keinerlei Antragsformalitäten notwendig sind und somit ein direkter Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung möglich ist. Außerdem besteht dadurch eine absolute Diskretion gegenüber Ihrer Krankenkasse.
Eine Diskretion kann beispielsweise von Relevanz sein, wenn Sie einen Wechsel in eine private Krankenkasse oder den Abschluss einer Zusatzversicherung anstreben oder bei einer Anwartschaft auf Verbeamtung.
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).
Beratung und Coaching
Paarberatungen und Trennungsberatungen erfolgen in Form von Einzelsitzungen und gemeinsamen Sitzungen.
Die Anzahl und die Frequenz der Sitzungen orientieren sich an Ihrem individuellen Bedarf, zu welchem ich nach erfolgtem Erstgespräch eine Einschätzung abgeben kann.
Die Kosten für Paarberatungen und Trennungsberatungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Abrechnung erfolgt daher als Selbstzahler.
Entsprechende Informationen zum Thema Potentialcoaching finden Sie unter www.bestplace-coaching.de
Die Kosten für Beratungs- und Coachingleistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).